FAQ zu der Testpflicht
Unser Frage- und Antwortkatalog zur Testpflicht an den
Berliner Schulen ab dem 19. April 2021
Besteht eine Testpflicht an der Schule? Muss sich mein Kind in der Schule selbst testen?
Ja, die Selbsttestung ist ein wesentlicherer Bestandteil der Infektionsschutzmaßnahmen.
Die Schule ist zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen verpflichtet und hat hier
keinen Handlungsspielraum.
Die Kinder testen sich zweimal in der Woche im Klassenraum selbst unter Anleitung des
pädagogischen Personals.
Der Selbsttest findet ohne körperlichen Kontakt zum pädagogischen Personal statt.
Gibt es eine Befreiung von der Testpflicht?
Ja. Dazu muss aber Folgendes beachtet werden: „Von der Testpflicht befreit sind Personen, die vollständig geimpft sind – deren (zweite) Impfung gegen Covid-19 also mindestens 14 Tage zurückliegt-, Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind“ (Zitat aus „Schulorganisation infolge von Änderungen des Infektionsschutzgesetzte; gültig vom 24. April bis 30. Juni 2021“ vom 28.04.2021)
Darf ich mein Kind in der Schule selbst testen?
Nein, die Kinder müssen den Test selbst durchführen. Vertrauen Sie Ihren Kindern. Es wird
anfangs sicherlich Schwierigkeiten geben. Mit der Zeit werden die Kinder mit dem Umgang
vertrauter.
Darf ich mein Kind auch zuhause testen und eine Eigenerklärung abgeben?
Nein, der Selbsttest ist in der Schule unter Aufsicht und Anleitung vorzunehmen.
Was ist, wenn sich mein Kind nicht in der Schule selbst testen soll?
Alternativ kann ein aktuelles Ergebnis einer öffentlichen Teststelle vorgelegt werden. Dieses
darf nicht älter als 24 Stunden sein (Gültigkeit bis zum Ende des Unterrichts).
Liegt kein negatives Testergebnis vor, darf Ihr Kind nicht in die Schule.
Was ist dann zu tun?
Soll Ihr Kind nicht an der Selbsttestung teilnehmen, müssen Sie das der Schule mitteilen
(Ausnahme: es liegt ein aktuelles Ergebnis einer öffentlichen Teststelle vor).
Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen, sind verpflichtet die Aufgaben des
schulisch angeleiteten Lernens zuhause zu erledigen.
Kann ich mein Kind auf dem Schulhof testen?
Nein, die Kinder müssen sich selber testen. Es ist aus hygienischen Gründen nicht
umsetzbar.
Wann wird an der Schule getestet?
Die Tests finden an unserer Schule am Montag und am Donnerstag jeweils zu
Unterrichtsbeginn statt oder zu Beginn der Notbetreuung.
Was passiert, wenn mein Kind am Testtag nicht da ist?
In diesem Fall testen sich die Kinder am Rückkehrtag unter Anleitung selbst.
Wie wird an der Schule getestet?
Die Kinder sitzen am Platz mit ausreichend Abstand zu anderen. Der Raum wird belüftet.
Die Kinder erhalten von der Aufsichtsperson das Testmaterial. Dieses packen die Kinder auf
einem Papierhandtuch aus. Das Fläschchen mit der Testflüssigkeit wird in eine Klammer
gestellt. Die Aufsichtsperson leitet die Kinder nun bei der Durchführung der Tests an.
Für den Nasenabstrich nehmen die Kinder für einen kurzen Moment die Mund-Nasen-
Masken ab.
Danach werden die Tests für 15 Minuten zur Seite gelegt.
Nach Beendigung des Tests werden die Kinder ihre Hände waschen und die Tische werden
abgewischt.
Darf mein Kind einen anderen Test nutzen?
Nein, es dürfen nur die in der Schule vorhandenen Tests genutzt werden. Diese Tests
werden von der Senatsverwaltung geliefert. Ein Spucktest oder Lolli-Test ist für die Schule
nicht genehmigt.
Dürfen die Kinder nach dem Test ihre Masken abnehmen?
Nein, es gelten weiterhin die Hygienevorschriften.
Erhält mein Kind eine Bescheinigung?
Ja, das Testergebnis wird bescheinigt. Die Testbescheinigung muss von den Eltern bei der Klassenleitung angefordert werden.
Was passiert beim positiv getesteten Kind?
Wenn ihr Kind ohne Symptome in die Schule kommt, ist die Wahrscheinlichkeit eines
positiven Testes gering (siehe RKI). Bei einem Verdachtsfall (positiver Schnelltest) wird das
Sekretariat informiert und das Kind behutsam aus dem Klassenraum geholt. Dabei werden
wir sehr sensibel vorgehen. Die Eltern werden informiert. Bis zur Abholung wird das Kind von
pädagogischen Personal begleitet. Bitte halten Sie sich während der Testzeiten in
Telefonbereitschaft.
Wie geht es im Verdachtsfall jetzt weiter?
Sie müssen Ihr Kind abholen und zu einer PCR-Nachtestung gehen.
Im Anschluss muss das Kind in Quarantäne bis das Ergebnis der PCR-Testung vorliegt.
Ist die PCR-Nachtestung negativ darf das Kind wieder in die Schule.
Es gibt in der Klasse einen Verdachtsfall. Was Ist mit den anderen Kindern?
Die anderen Kinder können weiterhin am Unterricht teilnehmen. Bei einem Verdachtsfall
informieren die Klassenleitungen die Elternsprecher:innen. Bei vorliegender positiver PCR-
Testung informiert die Schulleitung.
Mein Kind ist in der Schule und hat große Angst den Test selbstdurchzuführen oder
ihm ist eine eigenständige Testung nicht möglich?
Wir werden mit Ihrem Kind die Sache besprechen und gemeinsam mit Absprache der
Schulleitung eine Lösung finden.
Mein Kind ist in der Schule und äußert, dass es sich nicht testen darf:
Die Eltern werden zur Klärung angerufen. Ein Schulbesuch ist nur mit der Durchführung des
Selbsttestes möglich.
Findet die Testung innerhalb der Unterrichtszeit statt?
Leider ja… Durch eine regelmäßige Selbsttestung der Kinder wird sich die dafür notwendige
Zeit verkürzen.
Müssen wir zur Durchführung der Selbsttestung ein Einverständnis abgeben?
Nein. Der Zutritt zur Schule schließt die Einwilligung zum Test vor Ort ein. Die Eltern können
entscheiden nicht an der Testung teilzunehmen. Dann lernen die Kinder im schulisch
angeleiteten Lernen zu Hause.
Erhalten die Schüler im schulisch angeleiteten Lernen wieder Wochenpläne?
Ja. Allerdings kann das Distanzlernen nicht in der bekannten Form aus der Zeit der
Schulschließung angeboten werden. Die Schule nimmt 2 x wöchentlich Kontakt auf.
Steigt das Infektionsrisiko im Klassenzimmer, wenn die Kinder zur Testung ihre
„Der Zeitraum, in dem die Maske für die Testdurchführung abgenommen werden muss,
beträgt weniger als eine Minute. Die Infektionsgefahr steigt dadurch nur minimal an.
Dennoch sollte in diesem Zeitraum der Abstand untereinander konsequent eingehalten und
der Raum gut gelüftet werden.“
„Ja. Die Tests sind so konzipiert, dass sie auch jüngere Schülerinnen und Schüler mit
entsprechender Anleitung anwenden können. Erfahrungen an Schulen – auch in anderen
Ländern – zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler mit der Handhabung der Tests gut
zurechtkommen. Zur Unterstützung der Durchführung der Selbsttests hat die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eigene Erklärvideos produziert, die Sie
auf dieser Seite und auf unserem Youtube-Kanal finden. Um jungen Schülerinnen und
Schülern Ängste zu nehmen, eignet sich auch das Video der Augsburger Puppenkiste“
„Sollte sich ein Kind z.B. mit dem Wattestäbchen verletzen, tritt die
Schülerunfallversicherung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttests ist dies aber sehr
unwahrscheinlich. …“
Wir werden entsprechend der Verletzung die Eltern informieren.
„Verwendete Tests werden nach Ablesen des Testergebnisses in verschlossenen und
reißfesten Beuteln im Hausmüll der Schule entsorgt.“
Wo kann ich mich über die Selbsttestung an Schulen informieren?
Stand 16.04.2021, Aktualisierung 19.04.2021, 30.04.2021