27.12.2022 bis 02.01.2023 | Hort geschlossen |
19.05.2023 | Hort geschlossen Notbetreuung an einer anderen Schule |
30.05.2023 | nur Notbetreuung an der Paul Lincke Grundschule |
23.08.2023 | nur Notbetreuung an der Paul Lincke Grundschule |
24.08. bis 25.08.2023 | Hort geschlossen Notbetreuung an einer anderen Schule |
02.10.2023 | nur Notbetreuung an der Paul Lincke Grundschule |
02.01.2024 | nur Notbetreuung an der Paul Lincke Grundschule |
Notbetreuung: Anmeldung ab 31. Mai bis 23. Juni (letzter Schultag)
Liebe Eltern,
am 1. Juni wurde entschieden, dass ab dem 9. Juni wieder Regelunterricht stattfindet. Auf weitere ausführlichere Informationen warte ich noch und werde Sie bei Bedarf informieren.
Ich möchte Sie aber heute schon mal über die Eckpunkte unserer Planung informieren, die wir auf der Grundlage des Briefes von Bildungssenatorin Frau Scheeres vom 1. Juni bisher getroffen haben.
Von den Klassenleitungen erhalten Sie nächste Woche noch genauere
Informationen zur Unterrichtszeit und Planungen für die einzelnen Klassen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
wir haben die zweite Woche der Selbsttestung der Kinder hinter uns. Die Kinder kommen immer besser zurecht.
In dieser Woche erschien wieder ein Schreiben zur Schulorganisation mit Gültigkeit vom 24. April. Dieses finden Sie im Anhang.
Aufgrund des Schreibens wurde unser Frage – Antwort – Katalog (https://www.paul-lincke-schule.de) zur Testung angepasst.
Folgendes wurde geändert:
Gibt es eine Befreiung von der Testpflicht?
Ja. Dazu muss aber Folgendes beachtet werden:
„Von der Testpflicht befreit sind Personen, die vollständig geimpft sind – deren(zweite) Impfung gegen Covid-19 also mindestens 14 Tage zurückliegt-, Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind und die eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren und genesen sind“ (Zitat aus „Schulorganisation infolge von Änderungen des Infektionsschutzgesetzte; gültig vom 24. April bis 30. Juni 2021“ vom 28.04.2021)
Erhält mein Kind eine Bescheinigung?
Ja, das Testergebnis wird nach Anforderung bescheinigt. Die Testbescheinigung muss von den Eltern bei der Klassenleitung angefordert werden.
Im Schreiben der Senatsverwaltung ist der Schulbetrieb für verschiedene Inzidenzwerte geregelt. Diese möchte ich jetzt nicht weiter ausführen. Sie werden von mir, nachdem mir eine Information der Senatsverwaltung, entsprechend informiert. Da der Inzidenzwert momentan zwischen 100 und 165 liegt, bleibt es weiterhin bei Wechselunterricht und Notbetreuung.
Noch eine Bitte:
Liebe Eltern, es ist uns allen wichtig, dass Infektionsgeschehen an unserer Schule weiterhin sehr gering zu halten. Deshalb möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie uns (Klassenleitung oder Schulleitung) darüber informieren, wenn es in Ihrem Umfeld zu einer Covid – Erkrankung kommt und Ihr Kind deshalb in Quarantäne ist. Ich bin als Schulleiterin dafür verantwortlich, mögliche Infektionsketten zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Ich wünsche Ihnen eine guten Start in den Mai. Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
ich hoffe, Sie und Ihre Familie hatten eine schöne Osterzeit und Sie sind alle gesund.
Am Montag beginnt wieder die Schule. Es bleibt bei der bisherigen
Organisation des Unterrichts (Wechselunterricht mit 3 Stunden täglich,
weiterhin Aussetzung der Präsenzpflicht).
Am Montag werden alle Kinder für die Woche ein Päckchen mit 2 Schnelltests der Firma Roche mit nach Hause bekommen.
In dem Päckchen befindet sich eine Anleitung wie die Tests
anzuwenden sind sowie eine Eigenerklärung, dass der Test
durchgeführt wurde. (beides auch im Anhang)
Informationen zur Durchführung des Tests finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/tests/
Bitte testen Sie Ihr Kind am Dienstag und am Donnerstag vor Schulbeginn zuhause. Füllen Sie die Eigenerklärung aus und geben Sie diese Ihrem Kind am gleichen Tag mit.
Was tun, wenn der Test positiv ausfällt?
-
Informieren
Sie umgehend die Schule.
-
Behalten
Sie das Kind zuhause und gehen zu einer PCR – Nachtestung in eine der 4 dafür vorgesehenen
Testzentren (s. Anhang)
-
Ihr Kind
bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zuhause in Selbstquarantäne.
-
Informieren
Sie die Schule über das Ergebnis des PCR – Testes.
-
Sollte der
PCR – Test negativ sein, kann das Kind wieder in die Schule.
Testpflicht an den Schulen ab dem 19. April 2021
Ab dem 19. April sollen die Kinder in der Schule unter Aufsicht sich selbst
testen. Über den genauen Ablauf kann ich Sie erst in der kommenden Woche
informieren. ich warte diesbezüglich noch auf genauere Informationen der
Senatsverwaltung.
Leistungsfeststellung
Die Senatsverwaltung hat ein Schreiben mit Fragen und Antworten zur
Leistungsbewertung herausgegeben. Dieses finden Sie im Anhang.
Bitte beachten Sie in diesem Schreiben auch die Ausführungen zu
Fehlzeiten.
„Auch beim schulisch angeleiteten Lernen zu Hause besteht grundsätzlich
Präsenzpflicht“.
„Die Teilnahme am schulisch angeleiteten Lernen Hause ist eine Variante des
Unterrichts; es handelt sich dabei nicht um Fehlzeiten …Wenn keine Krankmeldung
o.ä vorliegt, handelt es sich bei der Nichtteilnahme am schulisch angeleiteten
Lernen zu Hause um eine Fehlzeit“.
Was bedeutet das konkret:
Die Kinder müssen die schulischen
Aufgaben (analoge und digitale Aufgaben)erledigen. Diese Aufgaben sind auch im
Falle einer Quarantäne zu erledigen, sofern das Kind nicht krank ist. Sollte
Ihr Kind krank sein und die Aufgaben im saLzH nicht erledigen können, so melden
Sie Ihr Kind unbedingt krank. Erfolgt keine Krankmeldung wäre es dann eine
unentschuldigte Fehlzeit. Sollte es Probleme beim Lernen zuhause geben,
sprechen Sie unbedingt mit der Klassenleitung. Weitere Unterstützung erhalten
Sie auch von der Schulstation.
Alle aktuellen Informationen und Brief an die Schulen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/briefe-an-schulen/
Liebe Eltern, ich weiß, dass die momentane Situation für uns alle nicht einfach ist. Wir wissen nicht, was uns in den nächsten Tagen und Wochen noch alles erwarten wird. Ich hoffe, dass wir weiterhin gemeinsam vertrauensvoll die schwierigen Zeiten angehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
http://www.paul-lincke-schule.de/conpresso4/_data/C21_Schulstart-_PM.pdf
http://www.paul-lincke-schule.de/conpresso4/_data/C21_Kurzanleitung_Selbsttest_.pdf
http://www.paul-lincke-schule.de/conpresso4/_data/C21_Testzentren_senbjf.pdf
http://www.paul-lincke-schule.de/conpresso4/_data/C21_Schulschreiben_Schulorganisation_April.pdf
Liebe Eltern,
die Zeiten bleiben turbulent und es ist weiterhin nicht absehbar, wohin die Reise geht. Das aktuelle infektionsgeschehen lässt unsere vielen Sorgen in dieser Zeit nicht geringer werden. Wir müssen weiterhin achtsam sein.
Mit dieser Mail möchte ich Sie informieren, wie es mit der Schule bis zum
23. April weitergeht. Das Schreiben der Senatsverwaltung hierzu finden Sie im
Anhang.
Osterferien
Es findet keine Ferienbetreuung (entsprechend der
Hortverträge) statt.
Es wird nur eine Notbetreuung angeboten.
Sollten Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben und keine andere
Betreuungsmöglichkeit haben, können Sie Ihr Kind mit dem Formular „Anmeldung
zur Notbetreuung ab 29. März“ im Anhang anmelden.
Unterricht nach den Ferien bis zum 23. April 2021
Der Unterricht findet weiterhin in geteilten Gruppen
mit täglich 3 Stunden Unterricht statt. Es gibt keine Hortbetreuung (eFöB)
Keine Präsenzpflicht: Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Bitte informieren Sie
die Klassenleitung, wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht
teilnimmt. Besprechen Sie mit der Klassenleitung, wie das Lernen zuhause
erfolgen wird.
Krankmeldung: Melden Sie Ihr Kind wie gewohnt krank, auch wenn es nicht am Präsenzunterricht
teilnimmt.
Notbetreuung: Es wird nur eine Notbetreuung angeboten. Das Anmeldeformular finden Sie
im Anhang.
Klassenarbeiten und andere Kontrollen können in Präsenz geschrieben werden.
Selbsttest der Kinder
Es sollen Selbsttests für Kinder an die Schulen geliefert werden. Bisher
haben wir keine erhalten.
Jedes Kind soll die Tests mit nach Hause bekommen. Die Durchführung
der Tests (zweimal in der Woche) erfolgt zuhause und ist freiwillig. Sollte ein
Test positiv sein, müssen Sie die Schule umgehend informieren.
Sobald die Tests in der Schule sind und ausgeteilt werden, werde ich Sie
informieren.
Wir werden an der Schule keine Tests an Ihren Kindern durchführen.
Maskenpflicht
Es gilt bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer medizinischen
Maske.
Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist nur mit ärztlichem Attest und dem
Nennen des Grundes möglich. Dieser Attest ist mir vorzulegen.
Ich hoffe, dass es uns mit den verschiedenen Maßnahmen gelingen wird, dass Pandemiegeschehen einzudämmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern der Klassen 4 bis 6,
die Schulen werden weiter schrittweise geöffnet.
Nach den Wochen der Schulschließung dürfen nun auch die Kinder der 4. bis 6. Klassen ab Dienstag, den 9. März, wieder in die Schule zum Unterricht kommen.
Was bedeutet das für Ihre Kinder?
Wir werden ab dem 9. März auch für die 4. bis 6. Klassen täglich
drei Stunden Unterricht anbieten.
Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt.
1. Gruppe – Unterricht 1. bis 3. Stunde
2. Gruppe – Unterricht 4. bis 6. Stunde
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der aktuellen Vorgaben
und der geltenden Hygieneregelungen nur für die Kinder der 2. Gruppe ein
Mittagessen anbieten können.
Über die Gruppeneinteilung und die Unterrichtszeiten werden Sie von den Klassenleitungen informiert.
Die Kinder erhalten Unterricht in allen Fächern. Bitte beachten Sie, dass
Sport nur im Freien stattfinden darf.
Auf dem gesamten Schulgelände und im Unterricht gilt Maskenpflicht.
Eine Alltagsmaske ist ausreichend. Auf dem Schulhof darf von den Kindern die
Maske nur abgenommen werden, wenn der Abstand von 1, 5 m eingehalten werden
kann.
Es wird weiterhin keine Hortbetreuung angeboten.
Falls Sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten bzw. Alleinerziehend
sind und Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, bieten wir Ihnen
eine Notbetreuung an.
Sollte es in den kommenden Tagen weitere Informationen zum Thema Schule geben, werde ich Sie zeitnah benachrichtigen.
Bleiben sie und Ihre Familien gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
der Lockdown wurde bis zum 7. März verlängert, doch zumindest für die Kinder der Klassen 1 bis 3 gibt es Lockerungen.
Im Folgenden möchte ich Sie darüber informieren.
Was gilt für die Klassen 4 bis 6?
Es besteht weiterhin keine Präsenzpflicht. Die Kinder arbeiten weiterhin im Homeschooling.
Die Notbetreuung für die Kinder findet statt. (neues Anmeldeformular finden Sie oben)
In allen Räumen und auf dem Schulgelände gilt Maskenpflicht.
Über eine Ausgabe der Zeugnisse ab dem 22. Februar werden Sie von den Klassenleitungen informiert.
Was gilt für die Klassen 1 bis 3?
Für die Kinder der Klassen 1 bis 3 wird die Schule schrittweise geöffnet.
Es findet ab dem 22. Februar Wechselunterricht statt.
Die Klassen werden in 2 Gruppen geteilt und erhalten täglich 3 Stunden Unterricht (1. bis 3 Stunde oder 4. bis 6. Stunde) . Über die Einteilung der Gruppen und die Unterrichtszeiten informieren die Klassenleitungen.
Die Kinder in der 2. Gruppe erhalten in der Schule ein Mittagessen.
Während der Präsenzzeit ist eine Maske zu tragen. Die Mund – und Nasenbedeckung ist im gesamten Schulhaus sowie auf dem Hof zu tragen.
Die Notbetreuung für die Kinder findet statt. (neues Anmeldeformular im Anhang sowie auf unserer Homepage)
Die Zeugnisse erhalten die Kinder am 22. Februar.
Bitte achten Sie auf dem Schulhof auf Abstand. Holen Sie Ihre Kinder weiterhin auf dem Schulhof ab. Betreten Sie das Schulhaus nur in dringenden Fällen. (Ausnahme – Zugang zu den Postregalen).
Liebe Eltern, die Zeiten bleiben für Sie schwierig. Immer noch gilt es für Sie Arbeit und Kinderbetreuung mit Homeschooling zu vereinbaren. Ich sowie das gesamte Team der Paul – Lincke – Schule danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit.
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
während der Ferienzeit sind die Infektionszahlen stark gestiegen. Das beunruhigt uns alle.
Wir wollen den Präsenzunterricht für Ihre Kinder langfristig erhalten. Es ist wichtig, das Hereintragen von Infektionen aus dem privaten Umfeld in die Schule zu verringern.
Nur gemeinsam kann es uns gelingen, eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Jeder einzelne von uns kann durch ein verantwortliches Handeln dazu beitragen.
Wir als Schule brauchen deshalb weiterhin Ihre Unterstützung, aber auch Verständnis für weitere notwendige Maßnahmen.
Alle aktuellen Informationen der Senatsverwaltung, auch zur Öffnung der Schulen nach den Herbstferien, finden Sie unter folgendem Link. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite, z. B auch über den Stufenplan für Schulen.
https://www.berlin.de/sen/bjf/
Im Folgenden möchte ich Sie über Maßnahmen an unserer Schule informieren.
Rückkehr aus den Ferien – Sie waren innerhalb der 14 Tage in einem Risikogebiet?
Beachten Sie unbedingt die Einhaltung der 14 – tägigen Quarantäne. Informieren Sie die Klassenleitung und legen Sie ein ärztliches Attest vor, damit das Fehlen Ihres Kindes entschuldigt ist.
Weiter Information erfahren Sie unter obigen Link.
Kinder, die trotz Aufenthalt in einem Risikogebiet, in der Schule sind und kein negatives Testergebnis vorlegen können, werden sofort isoliert und müssen umgehend abgeholt werden.
Maskenpflicht
Diese gilt für alle auf dem gesamten Schulgelände sowie im Schulgebäude.
Auch die Kinder tragen auf dem Schulhof eine Maske. Denken Sie bitte an eine Ersatzmaske.
Sind die Kinder im Klassenraum an ihrem Platz können sie die Maske abnehmen.
Zugang zur Schule – Abholung der Kinder aus dem Hort – Gespräche mit Lehrkräften
Leider müssen wir hier weitere Maßnahmen ergreifen. Es soll das Hereintragen von Infektionen in die Schule verringert werden.
Betreten Sie das Schulgebäude nach Möglichkeit nicht.
Benutzen Sie ausschließlich den Schulhof als Eingang und Ausgang zur Schule.
Abholen Ihres Kindes
Bitte holen Sie Ihr Kind ab Dienstag auf dem Schulhof ab. Dazu wird es folgende Zeitfenster geben –
nach Unterrichtsschluss (in der Regel 13:45 Uhr), 14:30 Uhr, 15 Uhr, 15:30 Uhr.
Halten Sie diese Abholzeiten ein.
Teilen Sie uns die Abholzeit über das Hausaufgabenheft oder die Postmappe mit. Ihr Kind wird zu dem genannten Zeitpunkt nicht von einer Erzieherin oder einem Erzieher auf den Hof gebracht. Erst wenn wir Sie auf dem Schulhof sehen, schicken wir zur Abholzeit Ihr Kind selbständig auf den Hof.
Wenn Sie Ihr Kind 16 Uhr abholen, werden die Kinder von der Erzieherin oder dem Erzieher nach unten gebracht.
Gespräche mit Lehrkräften/Erzieherinnen und Erzieher
Das kurze spontane Gespräch zwischen Tür und Angel konnte bisher kleine Fragen schnell klären. Verzichten Sie vorübergehend darauf.
Bitte teilen Sie Ihren Gesprächswunsch der entsprechenden Person mit. Diese wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen einen Termin vereinbaren.
Was tun, wenn Ihr Kind krank ist?
Sie finden dazu eine Info – Grafik über den obigen Link.
Informieren Sie uns über das Fehlen des Kindes wie gehabt. Erst wenn Ihr Kind 48 Stunden fieberfrei war, kann es wieder in die Schule.
Denken Sie auch daran, für die Zeit das Mittagessen abzubestellen.
Sie oder Ihr Kind waren Kontaktperson?
Begeben Sie sich in diesem Fall selbstverantwortlich in häusliche Quarantäne. Informieren Sie uns unbedingt.
Corona Stufenplan/Informationen der Schulleitung
Alle Schulen werden in der kommenden Woche der Stufe „gelb“ zugeordnet.
Den Corona – Stufenplan finden Sie ebenfalls über obigen Link. Donnerstags beraten Schulaufsicht und Gesundheitsamt und teilen dann das Ergebnis den Schulen mit.
Ich werde Sie freitags diesbezüglich über die Elternvertretungen informieren.
Warme Kleidung, auch für Sport, mitbringen
Bitte denken Sie daran, Ihrem Kind warme und auch wetterfeste Kleidung mitzugeben. Auch bei niedrigen Temperaturen wird während des Unterrichtes und in den Pausen gelüftet. Hofpausen finden auch bei schlechtem Wetter statt. Sportunterricht findet nach Möglichkeit ebenfalls im Freien statt.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
in der vergangenen Woche wurden neue Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beschlossen. Sie haben diese sicherlich schon zur Kenntnis genommen. Mit dieser Mail möchte ich Sie über konkrete Regelungen informieren.
Im Anhang dieser Info finden Sie ergänzend folgende Schreiben:
- Elternratgeber Lernen zuhause
- FAQ Anlage zum Schreiben vom 20. 1.
- Kinderkrankengeld – Bescheinigung
- Musterhygieneplan Primarstufe
Keine Präsenzpflicht in der Schule bis 12. Februar
Die Schule ist weiterhin geschlossen.
Die Kinder erhalten weiterhin von den Klassenleitungen verschiedene Lernangebote, die Ihre Kinder zuhause selbständig erledigen müssen.
Wir achten darauf, dass Ihr Kind diese Aufgaben zuhause auch alleine erledigen kann. Vieles wurde in der Zeit vor der Schulschließung geübt, z.B. Arbeit mit dem Wochenplan. Wir unterstützen Ihr Kind beim Lernen z.B. durch Videokonferenzen oder Sprechzeiten. Hierzu gibt es in allen Klassen Absprachen. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich an die Klassenleitung oder an die Schulstation.
Unterstützen Sie Ihr Kind weiterhin beim Lernen zuhause z. B. durch feste Lern-und Pausenzeiten, einen ruhigen Arbeitsplatz. Im Anhang finden Sie einen Elternratgeber für das Lernen zu Hause.
Notbetreuung bis zum 12. Februar – Es findet keine Ferienbetreuung statt
Wir bieten weiterhin eine Notbetreuung an, wenn Sie in einem systemrelevanten Beruf arbeiten oder alleinerziehend sind.
Da wir alle so wenig wie möglich Kontakte haben sollen, melden Sie Ihr Kind bitte nur dann an, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt.
Sollten Sie eine Betreuung benötigen, melden Sie Ihr Kind mindestens 2 Tage vorher an.
In der Notbetreuung werden die Schulaufgaben erledigt. Es besteht mindestens an 2 Tagen die Möglichkeit, digitale Aufgaben zu lösen.
Lernbegleitung
Für einige Kinder gibt es in der Schule zusätzliche Förderangebote (Lernbegleitung).
Liebe Eltern der Klassen 1 und 2 – Bitte haben Sie Verständnis, dass wir seit dieser Woche das Angebot eingeschränkt haben. (Grund: Kontaktminimierung)
Hortkosten
Diese werden wieder ausgesetzt.
Beachten Sie hierzu bitte die Information im Anhang (FAQ Anlage zum Schreiben vom 20. 1. – Seite 3)
Zeugnisse
Die Zeugnisse dürfen erst nach den Ferien ausgegeben werden. Auch die Ausgabe in Kleingruppen ist nicht zulässig (Grund: Kontaktminimierung).
Wann die Ausgabe erfolgt, ist bisher noch nicht bekannt.
Ausnahme: Schüler und Schülerinnen, die sich für die Oberschule anmelden, erhalten das Zeugnis am 29. Januar. Die Klassen und Kinder erhalten eine Information von den Klassenleitungen.
Ihr Kind wird außerhalb von Berlin betreut?
Hierzu finden Sie in der Anlage FAQ Anlage zum Schreiben vom 20. 1. weitere Informationen.
Sie müssen einen Antrag über die Klassenleitung bei mir einreichen. Besprechen Sie vor Antragstellung, wie das Lernen organisiert ist und wie Ihr Kind digital erreichbar ist.
Beachten Sie bei Rückkehr unbedingt die Regelungen zur Quarantäne.
Mund- und Nasenbedeckung
Im Schulhaus und auf dem Hof ist eine Maske zu tragen. Die Maske soll Mund und Nase gut abdecke und auch abschließen. Für das Auf- und Absetzen von Masken gibt es Empfehlungen. Aus diesen hygienischen Gründen ist lediglich ein Schal oder Tuch nicht zu empfehlen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Kind täglich eine saubere Maske und eine Ersatzmaske mitgeben.
Kinderkrankengeld
Hier gebe ich Ihnen einen Ausschnitt des Schreibens vom Deutschen Städtetag vom 21.1. zur Kenntnis. Die im Text erwähnte Bescheinigung finden Sie im Anhang dieser Mail. Füllen Sie bei Bedarf die Bescheinigung aus und lassen Sie sich diese im Sekretariat abstempeln. Beachten Sie bitte die geänderten Öffnungszeiten: 9 Uhr bis 12 Uhr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der rückwirkenden Änderung des § 45 SGB V (zu, 5. Januar 2021) wurden die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage für das Jahr 2021 verdoppelt (für Alleinerziehende auf 40 Tage). Insgesamt können bei mehreren Kindern bis zu 45 Tage Kinderkrankengeld pro Versicherten (90 Tage bei Alleinerziehenden) in Anspruch genommen werden. Eine Inanspruchnahme ist bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. auch bei einem eingeschränkten Betrieb möglich. Wir haben zuletzt am 19. Januar 2021 über diese gesetzliche Änderung informiert.
Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen
Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im
Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Diese finden Sie im Anhang zu dieser Mail.
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage
finden sich auf der Website des zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/coronapandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Offer
Liebe Eltern, es liegen weiterhin schwierige Wochen vor uns. Noch kann ich Ihnen nicht sagen, welche Entscheidungen ab 8. Februar getroffen werden. Wir alle wünschen uns, dass die Kinder bald wieder in der Schule lernen können. Deshalb ist es wichtig, dass wir die geltenden Regelungen einhalten. Wir müssen weiterhin achtsam sein.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie und Ihre Familie gesund
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
http://www.paul-lincke-schule.de/conpresso4/_data/Corona_21_-_Elternratgeber_Lernen_zuhause.pdf
http://www.paul-lincke-schule.de/conpresso4/_data/Corona21_-_Kinderkrankengeld_-_Bescheinigung.pdf
Liebe Eltern,
zuerst möchte Ihnen und Ihren Familien alles Gute und vor allem Gesundheit für das Jahr 2021 wünschen.
Auch dieses Jahr wird uns alle vor weitere Herausforderungen stellen und ich hoffe, dass wir diese gemeinsam bestmöglichst meistern werden.
Wie Sie den Medien bereits entnommen haben, wurde gestern beschlossen, dass die Schulen bis Ende Januar weiter geschlossen bleiben.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen mir keine weiteren genaueren Informationen vor.
Die Kinder werden in den kommenden Tagen weiterhin im Homeschooling arbeiten müssen. Das stellt Sie, liebe Eltern, wieder vor die Aufgabe Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.
Wenden Sie sich bei Fragen und Problemen an die Klassenleitungen oder an unsere Schulstation.
Für den Austausch von Materialien stehen in unserem Foyer wieder die Postregale bereit.
Bitte beachten Sie: der Zugang zur Schule erfolgt momentan nur über den Schulhof. Bitte warten Sie auf den Hof, wenn sich schon zwei Personen an den Postregalen Material abholen. Beachten Sie die Abstandregel.
Wir werden weiterhin eine Notbetreuung anbieten.
Wer hat Anspruch auf Notbetreuung?
Sollten Sie Anspruch auf eine Notbetreuung haben und diese benötigen, füllen Sie bitte den Anmeldebogen (s. Anhang)sowie die Eigenerklärung (nur bei Erstanmeldung) aus.
Sobald ich weitere Information vom Senat habe, werde ich Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin
Liebe Eltern,
mit dieser Mail möchte ich die Informationen meiner letzten Mail konkretisieren.
Unterricht nach den Weihnachtsferien
In der Woche vom 4. Januar bis 8. Januar 2021 findet kein Unterricht in der Schule statt. Die Kinder lernen zuhause.
Es wird eine Notbetreuung angeboten.
Ab 11. Januar 2021 soll wieder Unterricht stattfinden. Endgültige Entscheidungen stehen noch aus.
Unterricht ab dem 16. Dezember 2020
Auf der heutigen Ministerkonferenz wurde beschlossen, dass der harte Lockdown bereits ab dem 16. Dezember beginnt. Die Schulen werden geschlossen. Konkretere Informationen habe ich noch nicht.
Ich gehe davon aus, dass die Regelungen im Schulschreiben „Schulstart nach den Weihnachtsferien ab dem 04. Januar 2021“ bereits ab Mittwoch gelten werden. (Das Schreiben finden Sie oben)
Ab Mittwoch bieten wir eine Notbetreuung an.
Die Notbetreuung wird es auch in den Ferien geben. Die bereits geplante Ferienbetreuung entfällt.
Sollte der Senat andere Regelungen festlegen, werde ich Sie informieren.
Notbetreuung
Vom 16. Dezember 2020 bis zum 8. Januar 2021 bieten wir nur eine Notbetreuung an.
Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Betreuung organisieren können, haben Anspruch auf eine Notbetreuung. (Übersicht über systemrelevante Berufe finden Sie oben). Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für die Notbetreuung.
Notbetreuung für die Klassen 1 bis 3
Für die Kinder der Klassen 1 bis 3 findet die Notbetreuung von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Sollten Sie eine erweitere Notbetreuung von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr benötigen, müssen Sie einen Arbeitszeitnachweis erbringen. Legen Sie diesen mir oder Frau Görlitz vor.
Notbetreuung für die Klassen 4 bis 6
Für die Kinder der Klassen 4 bis 6 findet die Notbetreuung von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr statt.
Die erweiterte Notbetreuung kann durch Absprache mit mir oder Frau Görlitz sowie der Vorlage eines Arbeitszeitnachweises in Anspruch genommen werden.
Anmeldung zur Notbetreuung
Sollten Sie Anspruch und auch eventuellen Bedarf an einer Notbetreuung haben, melden Sie Ihren Bedarf umgehend an.
Nutzen Sie dazu bitte die beiden Formulare oben (Eigenerklärung und das Formular der Schule).
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Neugebauer
Schulleiterin